Terms & conditions

Liebe Gäste,

wir möchten euch darauf hinweisen, dass wir als Gastgeber verpflichtet sind, eure persönlichen Daten gemäß den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes (BMG) zu erheben. Diese Regelung dient der behördlichen Registrierung und gilt für alle Beherbergungsbetriebe in Deutschland. Warum müssen wir eure Daten erheben? Laut § 29 Bundesmeldegesetz (BMG) sind wir dazu verpflichtet, von jedem Gast bei der Ankunft bestimmte Angaben zu erfassen und in einem Meldeschein zu dokumentieren. Diese Daten werden ausschließlich zu behördlichen Zwecken genutzt, beispielsweise für die Überprüfung durch die Meldebehörden oder zur Abrechnung von Kur- und Übernachtungssteuern.

Welche Daten werden benötigt? Folgende Informationen müssen wir von euch erheben:

Vollständiger Name Anschrift

Geburtsdatum

Staatsangehörigkeit

An- und Abreisedatum

Anzahl der Mitreisenden (bei Familien oder Gruppen)

Was passiert bei Nicht-Einhaltung?

Die Erhebung der Gastdaten ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Nicht-Einhaltung dieser Pflicht kann sowohl für uns als Gastgeber als auch für unsere Gäste rechtliche Konsequenzen haben.

Für Gastgeber: Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro bei Verstößen gegen die Meldepflicht.

Für Gäste: Auch Gäste können mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn sie falsche oder unvollständige Angaben machen.

Datenschutz:  Wir versichern euch, dass eure Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Zwecke verwendet werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (ein Jahr) werden die Daten ordnungsgemäß gelöscht oder vernichtet. Vielen Dank für euer Verständnis und eure Unterstützung, diese gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Solltet ihr Fragen dazu haben, stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,